Produktion Konkeftion beleuchtung beleuchtung elektro-kontrolle elektro-kontrolle ueber-uns kontakt shop downloads beleuchtung beratung planung lieferung installation wartung referenzen elektro-kontrolle periodische-kontrolle abnahmen netzqualitaet geraetepruefungen ueber-uns geschichte vision ansprechpartner kunden lieferanten sponsoring shop downloads downloads tuning adresse lichtmanagement verbaende arrow-up info-circle arrow-right pdf eulum cad jobs

Verkaufs- und Lieferbedingungen E. Pasinelli AG

1. Angebot und Preise

1.1 Unsere Angebote erfolgen, sofern ihre Gültigkeit nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.

1.2  Unsere Preise verstehen sich netto in CHF, exklusive MwSt. Zur Anwendung kommen die zur Zeit der Ablieferung gültigen Bruttopreise. Diese können jederzeit, ohne vorherige Mitteilung geändert werden. Alle Leuchten-Preise verstehen sich ohne Leuchtmittel, sofern es nicht ausdrücklich anders vermerkt ist.

1.3 Vorbehalten bleiben falsche Preise und / oder Produktspezifikationen infolge Irrtümer, Typ-, Übertragung oder Modelländerungen durch den/die Hersteller.

1.4 An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemas und Kostenvoranschlägen behält sich der Lieferant das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen, ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten, weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert werden. Auf sein Verlangen sind sie ihm zurückzugeben.

1.5 Lichtplanungen, die auf Verlangen des Interessenten explizit erstellt werden müssen, können verrechnet werden, wenn kein entsprechender Lieferauftrag erfolgt.

2. Versand

2.1 Die E. Pasinelli AG bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in Teilsendungen auszuliefern.

2.2 Im Inland erfolgen Lieferungen ab CHF 1'000.– franko Domizil, inklusive Verpackung. Kosten für Express-Sendungen werden dem Besteller belastet.

2.3 Die Auslieferungen erfolgen ebenerdig oder auf Rampe. Der Empfänger stellt die zum Ausladen notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung.

2.4 Kisten, Kabelbobinen usw. werden zu Selbstkosten belastet, wenn diese nicht innert Monatsfrist franko retourniert werden.

2.5 Die Unterschrift eines Mitarbeitenden auf Empfängerseite gilt als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist.

2.6 Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr und Risiko des Empfängers.

2.7 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der E. Pasinelli AG.

3. Bestellung

3.1 Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Besteller diese Verkaufs und Lieferbedingungen.

3.2 Hat der Besteller eine Bestellung aufgegeben und der Lieferant diese bestätigt, so können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beiderseitigem Einverständnis erfolgen. Bei Spezialanfertigungen sind Abänderungen oder Annullierungen ausgeschlossen.

3.3 Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Frist abgenommen werden. Wird diese Frist um drei Monate überschritten, besteht die Berechtigung zur Fakturierung sowie zur Verrechnung von Kapitalzinsen und Lagermiete. 

4. Lieferfristen

Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Eventuelle Ersatzansprüche wegen Terminüberschreitungen können nicht anerkannt werden.

5. Mustersendungen

5.1 Ausnahmsweise werden Standardmuster bzw. Leuchten für Beleuchtungsproben für höchstens 30 Tage zur Verfügung gestellt. Innert dieser Zeit nicht retourniertes Material wird verrechnet. In jedem Fall werden Leuchten verrechnet, die vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wurden (z.B. Ausbrechen oder Abändern von vorgestanzten Zuführungen u.ä.). 

5.2 Muster, die auf Verlangen des Interessenten explizit angefertigt werden müssen, werden verrechnet, wenn kein entsprechender Lieferauftrag erfolgt.

6. Massangaben und Konstruktionsänderungen

Von Abbildungen, Gewichten, Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben kann abgewichen werden, sofern sich dies als zweckmässig erweist.

7. Rücksendungen

Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und franko angenommen. Grundsätzlich werden nur originalverpackte Katalogprodukte zurückgenommen. Unbeschädigte Katalogprodukte werden zu
höchstens 80 % des Nettowarenwertes gutgeschrieben. Der Mindestabzug für Kontrollen bzw. administrative Bearbeitung beträgt CHF 30.–. Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben. Allfällige Instandstellungsarbeiten werden zu Selbstkosten verrechnet. Fehlende Teile wie Befestigungsmaterial, Originalverpackung o.ä. werden verrechnet. Spezialanfertigungen, abgeänderte Standardmodelle (Farbe oder Ausführung) sowie Lichtquellen werden nicht zurückgenommen.

8. Reklamationen

Minder- oder Falschlieferungen sowie etwelche Mängel können nur innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Besteller schriftlich beanstandet werden.

9. Garantie

9.1 Die Garantie für Leuchten und Apparate ohne Leuchtmittel beträgt zwei Jahre nach erfolgter Ablieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführung- oder Konstruktionsfehler seitens des Lieferanten zurückzuführen sind.

9.2 Die Garantie für Akkus beträgt ein Jahr nach erfolgter Ablieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführung- oder Konstruktionsfehler seitens des Lieferanten zurückzuführen sind.

9.3 Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Programmierung, die De- und Wiedermontage von Leuchten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen.

9.4 Ebenso wird keine Garantie für Material geleistet, an welchem durch den Besteller oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen, oder wenn die Montage oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten wurden.

9.5 Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Leuchten und Apparate, welche nach Konstruktionen oder Modellen des Bestellers hergestellt wurden, sofern auftretende Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Wird zudem für solches Material vom Starkstrominspektorat eine Prüfung oder eine Abänderung verlangt, gehen alle hieraus resultierenden Kosten zulasten des Bestellers.

9.6 Jegliche Garantie setzt im Übrigen voraus, dass das defekte Material der E. Pasinelli AG verpackt franko Domizil zugestellt wird.

9.7 Lebensdauer von Leuchtmitteln: Die Lebensdauer aller lichttechnischen Produkte ist von der Einhaltung der in den technischen Daten angegebenen Standard-Betriebsbedingungen (Versorgungsspannung usw.) abhängig. Leuchtmittel sind Verschleissteile, deren jeweilige Lebensdauer sehr unterschiedlich ist (1000 bis 60 000 Stunden) und von den jeweiligen Betriebsbedingungen
stark beeinflusst werden kann. Die Angaben zur Lebensdauer von Leuchten erfolgen üblicherweise in Form von Betriebsstunden (z.B. mittlere Lebensdauer = 20 000 Stunden) und werden unter genormten Bedingungen ermittelt, die von der Praxis abweichen können. Die Angaben in Form von Betriebsjahren basieren ausschliesslich auf angenommenen Standard-Betriebsbedingungen (Schaltzyklen, Betriebsstunden pro Jahr usw.) und den üblichen Kriterien für Wartungsintervalle, die für den angesprochenen Einsatz sinnvoll erscheinen. 

9.8 Wir setzen voraus, dass die Netzqualität die Grenzwerte der EN50160 nicht überschreitet. Bei Nichteinhaltung nehmen wir uns das Recht auf Verzicht der Garantie Leistung heraus.


10. Zahlungskonditionen

30 Tage netto, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Ab einem Warenwert von insgesamt CHF 15'000.– wird eine Anzahlung von 1 / 3 des Warenwertes verlangt, zahlbar innerhalb 10 Tage netto. 

11. Nebenabreden

Andere Vereinbarungen als diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

12. Anwendbares Recht

Sofern diese Verkaufs- und Lieferbedingungen keine anderen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

13. Submissionen

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gehen, wenn sie in Widerspruch mit Submissionsbestimmungen stehen, diesen vor.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zofingen.